Kategorie: Stiftungen:
• Mit dem Tod enden alle weltlichen Angelegenheiten des Verstorbenen. Der oder die rechtmäßigen Erben treten seine Nachfolge an.
• Ein Testament regelt den Umgang mit dem Nachlaß. Es kann eigenhändig geschrieben sein und zuhause aufbewahrt werden. Wenn es von einem Notar geschrieben wird, wird es beim Nachlaßgericht hinterlegt.
• Im Todesfall muß jedes Testament beim Nachlaßgericht abgeliefert werden, wo es eröffnet wird. Dort muß man den Erbschein beantragen, ohne den man keine Nachlaßangelegenheiten regeln kann.
Eine Wohnungsauflösung kann belastende Trauerarbeit sein. Man muß nicht nur den Dingen einen neuen Platz geben, sondern auch eine Reihe von Verträgen auflösen, die mit dem Haushalt zusammenhängen (siehe Anhang).
• Nur wenn der Verstorbene vor dem 1. 1. 1989 einer gesetzlichen Krankenkasse angehört hatte, zahlt diese ein Sterbegeld von 2100.- DM (Stand 1997) nach Vorlage von Rechnungen aus.
• Man sollte die Abrechnung des Bestattungsunternehmens noch einmal daraufhin überprüfen, welche Posten aufgeführt sind und ob sie mit dem Auftrag übereinstimmen.
• Nach dem Gesetz (§ 1968 BGB) trägt der Erbe die Kosten der standesgemäßen Beerdigung des Erblassers.
• Heben Sie alle Belege der Bestattungskosten auf. Sie können sich möglicherweise steuermindernd auswirken.
• Man kann eine Erbschaft beim Nachlaßgericht ausschlagen. Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, so erbt der Staat.
Anhang
Was man bei einem Todesfall bedenken muß direkt danach
- geistlichen oder anderen Beistand herbeirufen;
- Arzt benachrichtigen (stellt Todesbescheinigung aus; im Krankenhaus oder Pflegeheim wird die Ausstellung automatisch veranlaßt);
- im Krankenhaus an eine mögliche Obduktion denken;
- Überführung nach Hause oder in eine Leichenhalle veranlassen;
- den Verstorbenen aufbahren, evtl. waschen, umkleiden und her
richten;
- den Aufbahrungsraum herrichten;
- eventuell Totenmaske abnehmen, fotografieren;
am nächsten Werktag nach Ausstellung der Todesbescheinigung
- Todesfall beim Standesamt melden und Sterbeurkunden und Bestattungsgenehmigung beantragen (bei Tod im Krankenhaus oder Heim erhält man die Sterbeurkunde von dort);
spätestens 36 (verlängert 72) Stunden nach Ausstellung der Todesbescheinigung
- Sarg aussuchen und den Verstorbenen in den Sarg betten;
- wenn noch nicht veranlaßt: für die Überführung in eine öffentliche Leichenhalle durch ein dazu zugelassenes Unternehmen sorgen;
innerhalb der ersten Tage nach dem Tod
- benachrichtigen:
- Arbeitgeber
- Krankenkasse
- ggf. Lebens- und Unfallversicherungen (sie müssen »unverzüglich«, d.h. innerhalb von 48 Stunden nach dem Tod, benachrichtigt werden!);
- Bestattungsart festlegen (Erd- oder Feuerbestattung); Nutzungsrecht an einem Grab beim Friedhof erwerben (Ausnahme: Bestattung der Urne auf See);
- bei einer Erdbestattung: gleichzeitig Bestattungstermin festlegen;
- bei einer Feuerbestattung: Bestattung beim Krematorium an-melden;
für die Abschiedsfeier
- entscheiden, welche Art von Feier es geben soll und den Ort bestimmen, z.B.:
- mit dem Sarg in einem Feierraum mit anschließender Erdbestattung;
- mit der Urne und anschließender Urnenbestattung;
- am offenen Erd- oder Urnengrab bei der Bestattung; - auf dem Schiff, während der Fahrt zur Seebestattung der
Urne;
- Termin für die Feier festlegen und ggf. Raum zu diesem Termin reservieren; gleichzeitig Termin mit demjenigen festlegen, der die Feier leiten soll;
- ggf. die Überführung des Verstorbenen in den Feierraum zu diesem Termin veranlassen;
- ggf. Sargträger bestellen und/oder Freunde fragen;
- ggf. mit dem Friedhof verabreden, daß man das Grab selbst zuschaufeln will, und für Helfer und Schaufeln sorgen;
- Todesanzeige aufgeben, Todesbenachrichtigungen und ggf. Sterbebildchen drucken lassen und verschicken;
- mit Geistlichem, konfessionslosem Trauerredner oder Freunden die Gestaltung der Abschiedsfeier besprechen;
- Zeichen und Worte der Erinnerung für die Trauerfeier suchen;
- Musik aussuchen, Musiker bestellen oder nach Abspielmöglich
keiten fragen (Achtung: bei Kirchenräumen vorher um Erlaubnis
zum Musikspielen fragen);
- ggf. Trauerkleidung aussuchen;
- Blumenschmuck und Dekoration für Feierraum und Sarg aussuchen;
- Raum in einem Restaurant für gemeinsames Beisammensein und Essen nach der Abschiedsfeier reservieren;
direkt vor der Abschiedsfeier
- falls kein Restaurant reserviert wird, evtl. zuhause Imbiß vorbereiten;
- Feierraum und Sarg ausschmücken;
- Kondolenzliste auslegen;
bei Erbschaft und Haushaltsauflösung
- vom Tod benachrichtigen:
- Nachlaßgericht; ggf. Erbschein beantragen;
- Geldinstitute; evtl. Abbuchungen vom Konto und Daueraufträge stornieren und Konto/Konten, Sparbücher, Bankfächer u.ä. auflösen;
- Sachversicherungen (z.B. Haftpflicht, Hausrat, Feuer, Rechtsschutz);
- weitere private Versicherungen;
- Rentenversicherung/en, ggf. Witwen- oder Witwerrente beantragen;
- Bestattungsvereine;
- Versorgungsamt;
- Gewerkschaft;
- Kirche;
- abbestellen oder kündigen:
- Mietvertrag;
- Elektrizität;
- Wasser;
- Müllabfuhr;
- ggf. Fernheizung und/oder Gas;
- Telefon / Fax sowie Computerzugänge (Btx / Internet);
- Zeitungen, Zeitschriften, andere Periodika;
- Gebühreneinzugszentrale (Rundfunk / Fernsehen);
- Postdienst; evtl. Nachsendeantrag auf die eigene Adresse stel
len, damit wichtige Sendungen nicht als unzustellbar zurück
gehen;
Verzeichis: Bestatter Bestattung Grabmale Grabpflege Grabstein Trauerfloristik Seebestattung Feuerbestattung Abschied Hospiz Urnenbestattung Weltraumbestattung Sarg Religion Gottesdienst Nachlassverwalter Stiftungen Erbschaft Friedhof Kirchen Gesellschaften Bepflanzung Vorsorge Beileidskarten Nachruf Abschied Bestatterbedarf Beerdigung Gedenkseiten Kondolenz Forum Psychologe Trauerredner Sterbebegleitung Testament Testamentsvollstrecker Trauermusik Tod Trauer Traueranzeigen Trauerbegleitung Danksagung Literatur Tierfriedhof Gemeindearbeit Sterbegeld Friedwald Trauerbekleidung
|
|
• Mit dem Tod enden alle weltlichen Angelegenheiten des Verstorbenen. Der oder die rechtmäßigen Erben treten seine Nachfolge an.
• Ein Testament regelt den Umgang mit dem Nachlaß. Es kann eigenhändig geschrieben sein und zuhause aufbewahrt werden. Wenn es von einem Notar geschrieben wird, wird es beim Nachlaßgericht hinterlegt.
• Im Todesfall muß jedes Testament beim Nachlaßgericht abgeliefert werden, wo es eröffnet wird. Dort muß man den Erbschein beantragen, ohne den man keine Nachlaßangelegenheiten regeln kann.
Eine Wohnungsauflösung kann belastende Trauerarbeit sein. Man muß nicht nur den Dingen einen neuen Platz geben, sondern auch eine Reihe von Verträgen auflösen, die mit dem Haushalt zusammenhängen (siehe Anhang).
• Nur wenn der Verstorbene vor dem 1. 1. 1989 einer gesetzlichen Krankenkasse angehört hatte, zahlt diese ein Sterbegeld von 2100.- DM (Stand 1997) nach Vorlage von Rechnungen aus.
• Man sollte die Abrechnung des Bestattungsunternehmens noch einmal daraufhin überprüfen, welche Posten aufgeführt sind und ob sie mit dem Auftrag übereinstimmen.
• Nach dem Gesetz (§ 1968 BGB) trägt der Erbe die Kosten der standesgemäßen Beerdigung des Erblassers.
• Heben Sie alle Belege der Bestattungskosten auf. Sie können sich möglicherweise steuermindernd auswirken.
• Man kann eine Erbschaft beim Nachlaßgericht ausschlagen. Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, so erbt der Staat.
Anhang
Was man bei einem Todesfall bedenken muß direkt danach
- geistlichen oder anderen Beistand herbeirufen;
- Arzt benachrichtigen (stellt Todesbescheinigung aus; im Krankenhaus oder Pflegeheim wird die Ausstellung automatisch veranlaßt);
- im Krankenhaus an eine mögliche Obduktion denken;
- Überführung nach Hause oder in eine Leichenhalle veranlassen;
- den Verstorbenen aufbahren, evtl. waschen, umkleiden und her
richten;
- den Aufbahrungsraum herrichten;
- eventuell Totenmaske abnehmen, fotografieren;
am nächsten Werktag nach Ausstellung der Todesbescheinigung
- Todesfall beim Standesamt melden und Sterbeurkunden und Bestattungsgenehmigung beantragen (bei Tod im Krankenhaus oder Heim erhält man die Sterbeurkunde von dort);
spätestens 36 (verlängert 72) Stunden nach Ausstellung der Todesbescheinigung
- Sarg aussuchen und den Verstorbenen in den Sarg betten;
- wenn noch nicht veranlaßt: für die Überführung in eine öffentliche Leichenhalle durch ein dazu zugelassenes Unternehmen sorgen;
innerhalb der ersten Tage nach dem Tod
- benachrichtigen:
- Arbeitgeber
- Krankenkasse
- ggf. Lebens- und Unfallversicherungen (sie müssen »unverzüglich«, d.h. innerhalb von 48 Stunden nach dem Tod, benachrichtigt werden!);
- Bestattungsart festlegen (Erd- oder Feuerbestattung); Nutzungsrecht an einem Grab beim Friedhof erwerben (Ausnahme: Bestattung der Urne auf See);
- bei einer Erdbestattung: gleichzeitig Bestattungstermin festlegen;
- bei einer Feuerbestattung: Bestattung beim Krematorium an-melden;
für die Abschiedsfeier
- entscheiden, welche Art von Feier es geben soll und den Ort bestimmen, z.B.:
- mit dem Sarg in einem Feierraum mit anschließender Erdbestattung;
- mit der Urne und anschließender Urnenbestattung;
- am offenen Erd- oder Urnengrab bei der Bestattung; - auf dem Schiff, während der Fahrt zur Seebestattung der
Urne;
- Termin für die Feier festlegen und ggf. Raum zu diesem Termin reservieren; gleichzeitig Termin mit demjenigen festlegen, der die Feier leiten soll;
- ggf. die Überführung des Verstorbenen in den Feierraum zu diesem Termin veranlassen;
- ggf. Sargträger bestellen und/oder Freunde fragen;
- ggf. mit dem Friedhof verabreden, daß man das Grab selbst zuschaufeln will, und für Helfer und Schaufeln sorgen;
- Todesanzeige aufgeben, Todesbenachrichtigungen und ggf. Sterbebildchen drucken lassen und verschicken;
- mit Geistlichem, konfessionslosem Trauerredner oder Freunden die Gestaltung der Abschiedsfeier besprechen;
- Zeichen und Worte der Erinnerung für die Trauerfeier suchen;
- Musik aussuchen, Musiker bestellen oder nach Abspielmöglich
keiten fragen (Achtung: bei Kirchenräumen vorher um Erlaubnis
zum Musikspielen fragen);
- ggf. Trauerkleidung aussuchen;
- Blumenschmuck und Dekoration für Feierraum und Sarg aussuchen;
- Raum in einem Restaurant für gemeinsames Beisammensein und Essen nach der Abschiedsfeier reservieren;
direkt vor der Abschiedsfeier
- falls kein Restaurant reserviert wird, evtl. zuhause Imbiß vorbereiten;
- Feierraum und Sarg ausschmücken;
- Kondolenzliste auslegen;
bei Erbschaft und Haushaltsauflösung
- vom Tod benachrichtigen:
- Nachlaßgericht; ggf. Erbschein beantragen;
- Geldinstitute; evtl. Abbuchungen vom Konto und Daueraufträge stornieren und Konto/Konten, Sparbücher, Bankfächer u.ä. auflösen;
- Sachversicherungen (z.B. Haftpflicht, Hausrat, Feuer, Rechtsschutz);
- weitere private Versicherungen;
- Rentenversicherung/en, ggf. Witwen- oder Witwerrente beantragen;
- Bestattungsvereine;
- Versorgungsamt;
- Gewerkschaft;
- Kirche;
- abbestellen oder kündigen:
- Mietvertrag;
- Elektrizität;
- Wasser;
- Müllabfuhr;
- ggf. Fernheizung und/oder Gas;
- Telefon / Fax sowie Computerzugänge (Btx / Internet);
- Zeitungen, Zeitschriften, andere Periodika;
- Gebühreneinzugszentrale (Rundfunk / Fernsehen);
- Postdienst; evtl. Nachsendeantrag auf die eigene Adresse stel
len, damit wichtige Sendungen nicht als unzustellbar zurück
gehen;
Verzeichis: Bestatter Bestattung Grabmale Grabpflege Grabstein Trauerfloristik Seebestattung Feuerbestattung Abschied Hospiz Urnenbestattung Weltraumbestattung Sarg Religion Gottesdienst Nachlassverwalter Stiftungen Erbschaft Friedhof Kirchen Gesellschaften Bepflanzung Vorsorge Beileidskarten Nachruf Abschied Bestatterbedarf Beerdigung Gedenkseiten Kondolenz Forum Psychologe Trauerredner Sterbebegleitung Testament Testamentsvollstrecker Trauermusik Tod Trauer Traueranzeigen Trauerbegleitung Danksagung Literatur Tierfriedhof Gemeindearbeit Sterbegeld Friedwald Trauerbekleidung

