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NACHLASSVERWALTER
Kategorie: Nachlassverwalter:

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• Es gibt im sogenannten Volksglauben viele Vorstellungen von einem ruhelosen Weiterleben der Gestorbenen oder von Besuchen der Toten bei den Lebenden.
• Bei einer sehr intensiven Trauer können Wahrnehmungen auftreten, die normalerweise als Aberglaube abgetan würden. Mit dem langsamen Abebben der Trauer vergehen sie meistens.
• Äußerste Vorsicht sollte man gegenüber Versprechungen wahren, die ein - wie auch immer geartetes - übersinnliches Treffen mit Verstorbenen anbieten.
• Man kann sich Begleitung und Hilfe in der Trauer suchen. Es gibt Gruppen und Angebote zu Einzelgesprächen von meist ehrenamtlich oder gegen ein geringes Entgelt arbeitenden, ausgebildeten Trauerbegleitern.

Der Tod befreit ... jeden von uns in seiner Weise von den Bürden und Ungerechtigkeiten dieses Lebens.... Im Augenblick meines Todes verlieren plötzlich Einkommensteuerbehörden wie Inflation die Macht, mich weiterhin zu plagen. Schon im voraus strecke ich ihnen im Namen meines Leichnams die Zunge heraus ...
ARNOLD J. TOYNBEE; aus: Erlebnisse und Erfahrungen
Der Nachlaß


Mit dem Tod endet nicht nur das Leben. Der Tod setzt auch einen Schlußpunkt hinter alle weltlichen Angelegenheiten des Verstorbenen. Der oder die rechtmäßigen Erben treten seine Nachfolge an. Damit müssen sie plötzlich ganz persönliche Dinge für einen nahen Angehörigen oder Freund regeln, der seinen Willen selbst nicht mehr kundtun kann - es sei denn, er oder sie hätte ein Testament verfaßt.
Gesetzliche Erben sind in erster Linie der Ehegatte und die Kin-der, Enkel und Urenkel eines Verstorbenen. Wenn man mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden ist, so ist - wie bei den Verfügungen über die Bestattung - Vorsorge unumgänglich: Man muß sich über den Umgang mit den Dingen, die man auf dieser Welt für eine bestimmte Zeit besitzt, Gedanken machen und seinen Letzten Willen mündlich und schriftlich formulieren. Man kann sich frei entscheiden, wem man seinen Besitz hinterlassen will. Die gesetzlichen Erben haben dann nur noch Anspruch auf einen Pflichtteil, der prozentual aus der Anzahl der Erben errechnet wird. Gedanken über den Nachlaß und das Testament beeinflussen natürlich zugleich das Leben. Durch das Wissen um die eigene Endlichkeit können sich Wertvorstellungen verschieben oder neu entstehen.

Testament


Verzeichis: Bestatter Bestattung Grabmale Grabpflege Grabstein Trauerfloristik Seebestattung Feuerbestattung Abschied Hospiz Urnenbestattung Weltraumbestattung Sarg Religion Gottesdienst Nachlassverwalter Stiftungen Erbschaft Friedhof Kirchen Gesellschaften Bepflanzung Vorsorge Beileidskarten Nachruf Abschied Bestatterbedarf Beerdigung Gedenkseiten Kondolenz Forum Psychologe Trauerredner Sterbebegleitung Testament Testamentsvollstrecker Trauermusik Tod Trauer Traueranzeigen Trauerbegleitung Danksagung Literatur Tierfriedhof Gemeindearbeit Sterbegeld Friedwald Trauerbekleidung

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