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hospizverein-bremen
über die ehrenamtliche Arbeit im Hospitzverein im Lande Bremen
Eintrag vom: 08.08.2007.
http://www.hospizverein-bremen.de/Home.h...

• Die Kirche besitzt im Rahmen ihrer Glaubensvorstellungen eine lange Tradition in der Gestaltung von Trauergottesdiensten durch Ritus und Verkündigung. Die Ermöglichung der Trauer wird darin als eine wesentliche Aufgabe angesehen.
• Für Kirchenmitglieder sollte man eine konfessionelle Trauerfeier abhalten lassen.
• Zuständig ist in der Regel der oder die Geistliche, in dessen oder deren Bereich der Verstorbene gelebt hat. Man kann sich aber auch an einen anderen wenden.

• Das Recht auf ein christliches Begräbnis steht grundsätzlich jedem Getauften zu. Ein Geistlicher kann es aber aus eigenem Ermessen ablehnen, wenn es im Widerspruch zum Leben und Tod des Verstorbenen liegen würde; zum Beispiel bei einem Kirchen-austritt. Wenn der Verstorbene vor dem Tode Zeichen von Reue oder von einer Hinwendung zum christlichen Glauben erkennen ließ, kann er kirchlich bestattet werden.
Was man bei einer Trauerfeier bedenken muß


Im folgenden soll der mögliche Ablauf einer Trauerfeier mit allen Punkten, die zu bedenken sind, dargestellt werden. Dabei gibt es natürlich unendlich viele Gestaltungsmöglichkeiten, die teilweise auch in einer konfessionellen Feier ihren Platz finden können. Da eine konfessionelle Feier aber - wie oben dargestellt - ihre eigenen Regeln hat und man zudem mit dem Geistlichen vieles absprechen kann, wird hier von einer Feier ohne kirchlichen Beistand ausgegangen.
Man kann eine Trauerfeier ganz und gar in Eigenregie durch-führen. Man kann Teile davon oder alles einem Bestattungsunternehmen als Dienstleitung überlassen. Die Firma übernimmt dann die vielfältigen organisatorischen Aufgaben. Man kann einen Geistlichen oder einen Trauerredner hinzuziehen, um den Ablauf der Feier gemeinsam festzulegen. In jedem Fall aber müssen die Rahmenbedingungen besprochen, geplant und festgelegt werden:


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